aktuelle Termine in der Übersicht

24.12. - 31.12.2010

geschlossen

Weihnachtsferien


WICHTIGE INFORMATION:

Vorgezogene Einschulung


Der Stichtag für die Einschulung der Kinder ist mit dem reformierten Schulgesetz verändert worden. Zukünftig sollen alle Kinder, die im Verlaufe des Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig werden.

Kinder, die nach dem 30.September des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Kinder, die vor dem 31. Dezember geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.

Die Vorverlegung des Stichtags für die Einschulung soll schrittweise umgesetzt werden. Sie beginnt mit dem Schuljahr 2007/2008. Die Übergangsvorschriften enthalten folgende Termine für die Stichtagregelung:

Schuljahr 2007/2008:31. Juli
Schuljahr 2008/2009:31. Juli
Schuljahr 2009/2010:31. August
Schuljahr 2010/2011:31. August
Schuljahr 2011/2012:30. September
Schuljahr 2012/2013:31. Oktoker
Schuljahr 2013/2014:30. November
Schuljahr 2014/2015:31. Dezember

Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird als Stichtag der 31. Dezember weitergeführt.