24.12. - 31.12.2010 | geschlossenWeihnachtsferien
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WICHTIGE INFORMATION:
Vorgezogene Einschulung
Der Stichtag für die Einschulung der Kinder ist mit dem reformierten Schulgesetz verändert worden. Zukünftig sollen alle Kinder, die im Verlaufe des Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig werden.
Kinder, die nach dem 30.September des Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. Kinder, die vor dem 31. Dezember geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden.
Die Vorverlegung des Stichtags für die Einschulung soll schrittweise umgesetzt werden. Sie beginnt mit dem Schuljahr 2007/2008. Die Übergangsvorschriften enthalten folgende Termine für die Stichtagregelung:
| Schuljahr 2007/2008: | 31. Juli |
| Schuljahr 2008/2009: | 31. Juli |
| Schuljahr 2009/2010: | 31. August |
| Schuljahr 2010/2011: | 31. August |
| Schuljahr 2011/2012: | 30. September |
| Schuljahr 2012/2013: | 31. Oktoker |
| Schuljahr 2013/2014: | 30. November |
| Schuljahr 2014/2015: | 31. Dezember |
Ab dem Schuljahr 2014/2015 wird als Stichtag der 31. Dezember weitergeführt.